Familienrecht
Das Familienrecht ist in seinen wichtigsten Teilen im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hier finden sich die gesetzlichen Grundlagen zum materiellen Recht bezüglich
- Scheidung
- Sorgerecht & Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- Hausrat & Ehewohnung
- Zugewinn / Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
Wegen der erheblichen Auswirkungen, der oft existentiellen Folgen sowie der Komplexität des anzuwendenden Rechts dürfen hierauf gerichtete Verfahren – bis auf wenige Ausnahmen – nicht durch die Beteiligten allein geführt werden. In Ehe- und Folgesachen sowie in selbständigen Familienstreitsachen herrscht Anwaltszwang.